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   OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88   

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https://dejure.org/1989,2880
OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88 (https://dejure.org/1989,2880)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.1989 - 8 W 248/88 (https://dejure.org/1989,2880)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 1989 - 8 W 248/88 (https://dejure.org/1989,2880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Voraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde; Versäumung der Beschwerdefrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufrechnung gegen Hausgeld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechenbarkeit gegen Hausgeldbeitragsforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 841
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88
    Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung darf aber nur aufgrund einer zulässigen Aufrechnung ergehen (vgl. u.a. BGH MDR 1983, 1018 und RGZ 132, 305 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 12/63

    Aufrechnung im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88
    Das folgt aus der Annäherung dieser Verfahren an die nach der ZPO auszutragenden Rechtsstreitigkeiten (vgl. dazu u.a. BGHZ 40, 338 und BGH NJW 1980, 2466).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88
    Eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über die zur Aufrechnung gestellte Forderung darf aber nur aufgrund einer zulässigen Aufrechnung ergehen (vgl. u.a. BGH MDR 1983, 1018 und RGZ 132, 305 mit weiteren Hinweisen).
  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

    Diese Bestimmung ist auf das Wohnungseigentumsverfahren als ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dessen Entscheidungen der Rechtskraft fähig sind (§ 45 Abs. 2 und 3 WEG ), entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 ).
  • BayObLG, 10.07.1997 - 2Z BR 105/96

    Ausgleichspflicht zwischen Ehegatten für Tilgungsleistungen vor und nach dem

    Die genannten Bestimmungen sind im Wohnungseigentumsverfahren wegen § 45 Abs. 2 WEG entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1989, 179 f.).
  • KG, 06.02.1995 - 24 W 7149/93

    Aufrechnung des Hausgeldschuldners mit Aufwendungen aus Notgeschäftsführung

    24. November 1987 - 24 W 4218/87 - BayObLG, ZMR 1977, 378; OLG Stuttgart, OLGZ 1989, 179; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Aufl., § 16 Rdn. 99).
  • OLG Köln, 12.11.1999 - 16 Wx 162/99

    Aufrechnung der Wohngeldforderungen eines Wohneigentumsverwalters gegen den

    (vgl. z.B. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Auflage, § 28 Rz. 131 m. w. N.; OLG Stuttgart, NJW-RR 89, 841; KG NJW-RR 96, 465 ).
  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 5 W 233/98

    Aufrechnung gegen Hausgeldansprüche mit unstreitigen Ansprüchen oder Ansprüchen

    Nach ganz herrschender Meinung kann gegen solche Hausgeldbeiträge nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung ( § 21 Abs. 2 WEG ) aufgerechnet werden (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 [OLG Stuttgart 24.01.1989 - 8 W 248/88] ; ähnlich KG NJW-RR 1995, 975; 1996, 465; Bärmann-Pick-Merle, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 99; Palandt- Bassenge, BGB, 58. Aufl., 1999, § 16 Rdn. 10; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 16 Rdnr. 17).
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